Mietschutz-Police
Mietausfälle, hohe Renovierungskosten oder Sachschäden: Wenn es mit dem Mieter Ihrer Immobilie mal nicht mehr so gut klappt, können schnell erhebliche Schadenssummen entstehen. Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie die Wohnung gerade finanziert und die monatlichen Mieteinnahmen für die Finanzierungsraten fest mit eingeplant haben. Insbesondere wenn die eigenen Rücklagen nicht ausreichen, können solche Probleme gerade für Vermieter von privaten Wohneinheiten ganz schnell zu erheblichen finanziellen Risiken führen.
Die
Das bietet Ihnen die R+V-MietschutzPolice:
Auch wenn der Mietvertrag rechtswirksam gekündigt wurde, kommen Vermieter privater Wohneinheiten oft nicht zu den noch ausstehenden Forderungen. Die
- Übernahme von Mietrückständen und -einnahmen
Die R+V übernimmt Mietrückstände einschließlich der Nebenkosten sowie entgangene Mieteinnahmen für die Dauer der Renovierung, insgesamt bis zu 3 Monatsmieten. - Erstattung von Kosten
Zudem erstattet die R+V alle anfallenden Renovierungs- bzw. Sanierungskosten sowie die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz von zerstörten, beschädigten oder entwendeten Gegenständen der Wohnungseinrichtung. Entrümpelungskosten werden ebenfalls übernommen. - Schnelle Abwicklung
Der Versicherungsschutz für Neu- und Bestandsmieter gilt ab sofort, das Antragsverfahren verläuft schnell und unkompliziert. Auch im Schadensfall profitieren Sie von schnellen Auszahlungen, die Vorschusszahlungen erhalten Sie bereits vor gerichtlicher Feststellung der Ansprüche. - Optimale Absicherung
Mit diesem umfangreichen Absicherungskonzept mindert dieR+V-MietschutzPolice spürbar die finanziellen Folgen von Mietausfällen und Sachschäden. Dadurch fängt sie auch die Schäden durch Mietnomaden und Vandalismus auf.
Ihre Vorteile:
- Existenzsicherung durch umfassende Absicherung für Vermieter gegen Mietausfälle bei privat vermieteten Wohneinheiten
- sofortiger Versicherungsschutz für Neu- und Bestandsmieter
- Vorschusszahlungen bereits vor gerichtlicher Feststellung der Ansprüche
- günstiger Jahresbeitrag
- unkompliziertes Antragsverfahren
- schnelle Auszahlung der Leistungen im Schadenfall
- Der Mieter hat in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung seine Verpflchtungen aus dem Mietvertrag erfüllt (insbesondere keine Zahlungsrückstände oder Stundungen)
- Zusätzlich (wenn der Mietvertrag noch keine 3 Monate besteht): Bonitätsprüfung des Mieters, z.B. durch Gehaltsnachweis
Leistungsbeispiel
Ein Vermieter hat eine MietschutzPolice abgeschlossen und sich für eine Versicherungssumme von 10.000 EUR mit einem Jahresbeitrag von 204,00 EUR entschieden. Sein Mieter zahlt 1.100 EUR monatliche Miete einschließlich 100 EUR Nebenkosten.
Der Mieter wird arbeitslos und zahlt keine Miete mehr. Nach vier Monaten zieht er überstürzt aus. Erst nach und nach wird dem Vermieter das Ausmaß des Schadens deutlich.
| 4.400,00 EUR | Mietrückstand einschließlich Nebenkosten für vier Monate |
| + 500,00 EUR | Entrümpelungskosten (der Mieter hat Müll und Unrat in der Wohnung gesammelt und sich um nichts mehr gekümmert) |
| + 1.000,00 EUR | Sachschaden (das Echtholzparkett wurde zerkratzt) |
| + 1.500,00 EUR | Kosten für die Renovierung |
| + 1.000,00 EUR | Entgangene Mieteinnahmen (ohne Nebenkosten) aufgrund Renovierung |
| 8.400,00 EUR | Schadensumme |
| -3.000,00 EUR | Selbstbehalt (durch die Mietkaution abgedeckt) |
| 5.400,00 EUR | Entschädigungssumme durch R+V |



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