Verfahren
Electronic Cash (EC-Cash) Dies ist die sicherste Zahlungsmöglichkeit - sowohl für den Kunden als auch für den Händler. Der Kunde wird nach Erfassung des Zahlbetrages und einstecken der EC-Karte zur Eingabe seiner PIN (Geheimzahl) aufgefordert. Über die Autorisierungszentrale der jeweiligen Bank wird die sogenannte Sperrdatei abgefragt. Desweiteren werden die eingegebene PIN-Nummer auf Richtigkeit sowie das Konto auf Deckung überprüft. Mit der Rückmeldung "Zahlung erfolgt" bestätigt die Autorisierungszentrale die Zahlung und erstellt eine Einlösegarantie, wenn die Zahlung innerhalb von 2 Wochen der Bank (elektronisch) vorgelegt wird. Kosten: 0,3% vom jeweiligen Umsatz, mindestens 0,08 Euro |
Electronic Cash Chip (ecc) Diese Zahlungsform ist mit dem oben genannten Electronic Cash-Verfahren vergleichbar. Allerdings kommt hier nicht der Magnetstreifen, sondern der Chip zum Einsatz, welcher auch die Geldkarten-Funktion besitzt. In den Chip wird ein von der Bank vordefiniertes Limit (sogenanntes Kartenlimit, z.B. 1.000,00 Euro) gespeichert, von dem der Händler seine Umsätze abziehen kann. Bei ausreichendem ecc-Limit auf der Karte wird die Transaktion nur zwischen Karte und Terminal abgewickelt, Telefonkosten fallen also nicht an. Ist das Limit aufgebraucht, so wird automatisch im Hintergrund eine Verbindung zur Autorisierungszentrale aufgebaut. Die Zahlung wird als normale electronic cash Zahlung ausgeführt und das Limit im Chip bei positiver Autorisierung wieder aufgefüllt. Dieses Verfahren verbindet die Vorteile der EC-Cash Zahlungsgarantie mit den entfallenden oder verringerten Kommunikationskosten für den Händler. Kosten: 0,3% vom jeweiligen Umsatz, mindestens 0,08 Euro |
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Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV) Für das ELV-Verfahren ist keine Autorisierung erforderlich und somit wird auch keine Telefonverbindung zu den Autorisierungszentralen aufgebaut, sondern lediglich die Kundendaten der jeweiligen Karte direkt am Händlergerät ausgelesen (u.a. Kontonummer, BLZ) und somit eine elektronische Lastschrift erzeugt. Achtung: Bei diesem Bezahlverfahren handelt es sich um die einfachste und kostengünstigste Abwicklung, der Händler hat jedoch keine Einlösegarantie seiner Bank. ELV wird bei den Kreditinstituten wie eine normale Lastschrift behandelt und kann somit vom Zahlungspflichtigen widerrufen werden bzw. von der Bank mangels Deckung nicht eingelöst werden. Kosten: keine Autorisierungskosten |
Maestro (edc) Das Bezahlen mit einer Karte, die das edc- oder Maestro-zeichen trägt, ist möglich. Dies können Karten aus der ganzen Welt sein. Das Maestro-Verfahren funktioniert ähnlich wie das EC-Cash-Verfahren. Über die Autorisierungszentrale der jeweiligen Bank/Landeszentrale wird die sogenannte Sperrdatei abgefragt. Zusätzlich wird die eingegebene PIN-Nummer auf Richtigkeit und das Konto auf die nötige Deckung überprüft. Mit der Rückmeldung "Zahlung erfolgt" bestätigt die Autorisierungszentrale der jeweiligen Bank die Zahlung und erstellt eine Einlösungsgarantie, wenn die Zahlung innerhalb von zwei Wochen der Bank (elektronisch) vorgelegt wird. Kosten: ca. 0,95 % vom jeweiligen Umsatz |
Geldkarte (elektronische Geldbörse) Die Geldkarte ist ein Chip, der von Karteninhabern mit bis zu 200 Euro aufgeladen werden kann. Die Geldkarte wird in das Terminal eingesteckt, der Zahlungsbetrag wird eingegeben und von dem geladenen Guthaben abgezogen. Der Vorgang funktioniert offline, d. h. es entstehen weder Leitungs- noch Transaktionskosten. Lediglich die Autorisierungsentgelte fallen an. Auf Grund dieser Besonderheit eignet sich diese Zahlungsart insbesondere für Kleinbeträge bis 10 Euro. Kosten: 0,3 % vom Umsatz |
Kreditkarten Bei Kreditkarten schließt der Händler eine Akzeptanzvereinbarung mit der jeweiligen Kreditkartengesellschaft (KKG). Diese wickelt nach Beauftragung durch den Händler (über ein Terminal) die Zahlung ab. Gleichzeitig erhlt der Händler eine Zahlungsgarantie. Voraussetzung ist die Autorisierung durch die KKG (wird vom Terminal eingeholt) sowie die Prüfung der Unterschrift durch den Händler. Kosten: in der Regel zwischen 3,50 % bis 4,50 % vom jeweiligen Umsatz (branchen- und umsatzabhängig) |



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