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KfW-Studienkredit

KfW-Studienkredit

Finanzierung Ihres Studiums
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Studieren ist teuer: Miete, Leben usw. Mit Jobben allein kommen Sie da oft nicht mehr weit.

Mit dem KfW-Studienkredit finanzieren Sie unabhängig von Noten und Einkommen Ihre Ausbildung. Nach dem Studium haben Sie bis zur ersten Tilgungsrate fast zwei Jahre Zeit. Sie können also in Ruhe eine Arbeit suchen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte rund um den KfW-Studienkredit vor.


Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschuss verfügen. Der Abschluss "Bachaelor" wird in diesem Zusammenhang nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet.

Zum Zeitpunkt des Finanzierungsbeginns darf der Studierende grundsätzlich das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Antragsberechtigt sind deutsche StaatsbürgerInnen sowie deren Familienangehörige.


Was wird finanziert?

Der KfW-Studienkredit dient ausschließlich der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums.


Kreditlaufzeiten

Die gesamte Laufzeit gliedert sich in drei Teilbereiche und liegt maximal bei rund 34 Jahren.

1. Auszahlungsphase: normal bis zu 5 Jahren, Verlängerung um max. 2 Jahre möglich
2. tilgungsfreie Zeit: max. 2 Jahre
3. Rückzahlung: max. 25 Jahre


Konditionen

Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich (1.4. und 1.10.) angepasst.

Bei Vertragsabschluss wird dem Darlehensnehmer ein maximaler Zinssatz für 15 Jahre garantiert.

Während der Auszahlungsphase wird der Zinsbetrag grundsätzlich mit der monatlichen Auszahlung verrechnet und einbehalten.

Die jeweils aktuellen Konditionen können unter der Fax-Nr. 069 7431-4214 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abgerufen werden.


Antragstellung

Mit dem Tilgungsrechner unter www.kfw-foerderbank.de kann das Antragsformular erstellt werden. Dieses muß vom Studierenden ausgedruckt und zusammen mit Ausweiskopie, Studienbescheinigung, Kontoverbindungsnachweis sowie ggf. Bescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde in einer unserer Geschäftsstellen vorgelegt werden.

Wichtig ist, dass die Unterzeichnung des Darlehensangebots erst im Beisein eines Bankmitarbeiters vorgenommen wird!

Im Anschluss übersenden wir den Antrag sowohl in elektronischer Form als auch die ausgedruckten und unterzeichneten Exemplare auf dem Postweg an die KfW. Die Kreditentscheidung wird ausschließlich von der KfW getroffen.


Welche Unterlagen sind nötig?

  • kombiniertes Antragsformular/Darlehensangebot
  • gültige Studienbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn (die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus: erstes Studienfach, Fachsemester und angestrebter Abschluss müssen ersichtlich sein!)
  • Personalausweis oder Reisepass in Verbinung mit der gültigen Meldebestätigung
  • bei ausländischen Studierenden zusätzlich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht durch die zuständige Ausländerbehörde
  • Nachweis über eine bestehende eigene Kontoverbindung im Inland, z.B. durch Vorlage der MaestroCard
  • in fortgeschrittenen Studienphasen: Leistungsnachweisformular

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.

Der Darlehensnehmer wählt bei Antragstellung seinen gewünschten Finanzierungsbetrag aus. Soweit sich im Verlauf des Studiums ein veränderter Bedarf ergibt, sind Anpassungen jeweils zum 1.4. und 1.10 möglich.


Wie erfolgt die Tilgung?

Die Rückzahlung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit in monatlichen Raten für Zins und Tilgung jeweils zum Monatsersten.

Rechtzeitig zum Tilgungsbeginn übersendet die KfW dem Darlehensnehmer einen Tilgungsplan, der unter der Annahme eines gleich bleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vorsieht. Der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, diese zu akzeptieren oder eine andere Tilgungsdauer zu wählen. Die maximale Tilgungsdauer beträgt 25 Jahre.

Darüber hinaus können Sondertilgungen zu den Roll-over-Terminen (1.4. und 1.10.) durchgeführt werden.


Sicherheiten ...

... müssen nicht erbracht werden.


weitere Informationen:
Berechnung, Antrag und weitere Informationen
Merkblatt Studienkredit
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