WohnRente
Bausparen mit Riester-Förderung
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Grundlage ist das neue Eigenheimrentengesetz, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz bezieht selbstgenutztes Wohneigentum gleichberechtigt in die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge mit ein.
- keine Einkommensgrenzen
- Grundzulage im Jahr: 154 Euro für Alleinstehende, 308 Euro für Verheiratete
- 185 Euro Kinderzulage pro Jahr, für ab 2008 Geborene 300 Euro
- ab 2008 einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 Euro für noch nicht 25jährige Berufseinsteiger
- Gefördert werden jährliche Einzahlungen von 4 % des Vorjahreseinkommens, max. 2.100 Euro (abzgl. Zulagen)
- ggf. können zusätzliche Steuervorteile geltend gemacht werden
Damit wird Bausparen jetzt dreifach gefördert. Neben der Riester-Förderung gibt es wie bisher noch die Wohnungsbau-Prämie und Arbeitnehmersparzulage.
Ihr Berater informiert Sie gerne über die Details und berechnet Ihnen individuell, welche Förderbeträge Ihnen persönlich zustehen.



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