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Arbeitnehmer-Sparzulage

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Der Staat fördert bei Arbeitnehmern die Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL).

Um sich diesen Zuschuss zu sichern, können Sie Ihre VL wahlweise auf ein Bausparkonto oder einen Fondssparkonto einzahlen.


Welche Einkommensgrenzen gelten?

Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

1. bei Besparung eines Bausparkontos:
Alleinstehende: 17.900 Euro
Verheiratete: 35.800 Euro

2. bei Besparung eines Fondsparkontos:
Alleinstehende: 20.000 Euro
Verheiratete: 40.000 Euro

Wieviel Prämie bekomme ich?

Dies hängt in erster Linie von der gewählten Sparform ab:

  • für Einzahlungen auf ein Bausparkonto erhalten Sie 9 % auf max. 470 Euro Sparleistung
  • Einzahlungen auf ein Fondssparkonto werden mit 20 % auf max. 400 Euro pro Jahr belohnt
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