Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck eG
UnternehmenKontaktSitemapHomeSuche
PrivatkundenJunge KundenFirmenkundenBörse
Homebanking
Girokonto
Sparen
Anlegen
Finanzieren
Branchenverzeichnis
staatl. Förderungen
Arbeitnehmersparzulage
Elterngeld
Freistellung
KfW-Darlehen
Riester-Förderung
Wohnbauprämie
Bausparen
Immobilien
Sicherheit Vorsorge

Elterngeld

... und weitere staatliche Förderungen für junge Familien
743350

Die große Koalition hat eine Reihe von neuen Maßnahmen entwickelt, um die bereits seit vielen Jahren bestehenden Familienförderung zu forcieren. Akzente setzt sie vor allem bei der Unterstützung junger Familien mit kleinen Kindern.

Das Elterngeld ist die tragende Säule des neuen Familienförderungskonzeptes. Es bietet jungen Eltern ein sicheres finanzielles Standbein für das erste Lebensjahr des Kindes.


Wer erhält Elterngeld?

Elterngeld können alle Eltern bekommen, deren Kinder ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Voraussetzung dafür ist: Derjenige, der den Antrag auf Elterngeld stellt, also meist die Mutter, darf in der Elterngeld-Zeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Es gibt - und das anders als beim Erziehungsgeld - keine Einkommengrenzen.

Für die vor diesem Stichtag geborenen Kinder können Eltern weiterhin das bisherige Erziehungsgeld erhalten.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ersetzt den Teil des Einkommens, der entfällt, wenn die Mutter oder der Vater nach der Geburt die Arbeitszeit komplett oder teilweise reduziert.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen des Antragstellers in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt.

Es beträgt 67 % dieses monatlichen Durchschnittseinkommens - mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Als Einkommen vor der Geburt wird damit höchstens ein Gesamt-Nettoeinkommen von 2.700 Euro berücksichtigt. Bei Selbstständigen werden 67 % des wegfallenden Gewinns ersetzt.

Wer vor der Geburt weniger als 1.000 Euro netto verdient hat, kann bis zu 100 % seines letzten Gehalts als Elterngeld bekommen.

Den Mindestbetrag von monatlich 300 Euro bekommen alle berechtigten Eltern, egal ob sie vor der Geburt gearbeitet haben oder nicht - also auch Arbeitslose, Studenten und Hausfrauen. Dieser Mindestbetrag wird nicht auf das ALG II und andere Sozialleistungen angerechent, höhere Leistungen allerdings schon.


743383

Wie lang wird das Elterngeld bezahlt?

Grundsätzlich wird das Elterngeld an einen Elternteil für höchstens zwölf Monate gezahlt. Es kann auf 14 Monate verlängert werden, wenn in diesen zusätzlichen zwei Monaten der andere Partner seine Arbeitszeit reduziert und die Betreuung des Kindes übernimmt. Dadurch sollen vor allem die jungen Väter motiviert werden, sich auch um den Nachwuchs zu kümmern.

Alleinerziehende erhalten - unter gleichen Voraussetzungen - 14 Monate Elterngeld.

Wer länger das Eltergeld beziehen möchte, kann es zeitlich strecken - allerdings bei unverändertem Budget. Das heißt, das Elterngeld kann auch über 24 bzw. 28 Monate bezogen werden, dann aber nur die Hälfte des monatlichen Betrages.


Können die Partner die Elterngeld-Zeit auch anders aufteilen?

Ja, die insgesamt 14 Monate können frei zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden, mindestens zwei Monate sind dabei allein für den Vater oder die Mutter reserviert.

Was geschieht, wenn ein zweites Kind geboren wird?

Bekommen die Eltern innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Kind, haben sie nicht nur Anspruch auf erneutes Elterngeld, sondern erhalten außerdem noch einen "Geschwisterbonus". Er wird aus der Differenz berechnet, die sich aus dem maximal möglichen Elterngeld für das erste Kind und dem maximal möglichen Elterngeld für das zweite Kind ergibt. Die Hälfte dieses Betrages ergibt den Geschwisterbonus.

Wo wird das Elterngeld beantragt?

Zuständig sind die bisher mit dem Erziehungsgeld beauftragten Stellen. Das ist unterschiedlich je nach Bundesland, in der Regel das Versorgungsamt, das Bezirks- oder Jugendamt. Die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nennt die zuständige Stelle.

Ändert sich durch das Elterngeld etwas an der dreijährigen Elternzeit?

Nein, der Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit bleibt unverändert erhalten.


Mehr Infos zum Elterngeld:

  • Auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums gibt es eine Vielzahl von Informationen über Leistungen für Familien: http://www.bmfsfj.de
  • Individuelle Fragen werden am Servicetelefon beantwortet: 0180 1907050 (Anrufe aus dem Festnetz: 9 - 18 Uhr 4,6 Cent, sond 2,5 Cent pro angefangene Minute, erreichbar Montag bis Donnerstag zwischen 7 und 19 Uhr)

Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Die Kosten der Kinderbetreuung werden rückwirkend zum 1. Januar 2006 deutlich besser als bisher steuerlich berücksichtigt.

Wie viel können Paare absetzen, bei denen beide Teile berufstätig sind und was gilt für berufstätige Alleinerziehende?

In beiden Fällen können zwei Drittel aller Kosten bis zu einer Grenze von 4.000 Euro je Kind als Werbungskosten abgesetzt werden. Das heißt, um den Höchstbetrag von 4.000 Euro in Anrechnung zu bringen, müssen 6.000 Euro Kosten angefallen sein. 2.000 Euro zahlt die Familie oder der/die Alleinerziehende selber. Die Regelung gilt für Kinder bis 14 Jahren und ist unabhängig davon, wo das Kind betreut wird - ob im Kindergarten, bei der Tagesmutter oder duch eine Betreuerin im Haus, halbtags oder ganztags.

Können auch Paare, bei denen nur ein Elternteil berufstätig ist, Kinderbetreuungskosten absetzen?

Ja, für alle Kinder zwischen drei und sechs Jahren - also in der Kindergartenzeit - können zwei Drittel der Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgaben abgesetzt werden.


Weitere Familien fördernde Maßnahmen

Es gibt bereits seit Jahren eine Vielzahl bewährter Maßnahmen und finanzieller Hilfen für Familien, angefangen vom Kindergeld, über das Mutterschaftsgeld bis hin zum steuerlichen Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.

Nähere Informationen über alle finanziellen Leistungen für Familien, Dienstleistungen und Bildungs- und Beratungsangebote finden Sie unter http://www.familien-wegweiser.de


Finanzielle Absicherung

Schließlich sollten Sie rechtzeitig an die Zukunftsvorsorge Ihrer Kinder denken, um eine solide Ausbildung (Stichwort: Studiengebühr) und einen Erfolg versprechenden Start in die Zukufnt zu ermöglichen.

Auch dabei können Sie verschiedene Förderungen des Staates einplanen. Sprechen Sie doch mal mit Ihrem Berater darüber.


Navigieren Sie schnell zu dem von Ihnen gewünschten Content

Services

Services

Verwandte Links

Verwandte Links

  • Immobilien-Angebote
Direktkontakt

Direktkontakt

  • email an VR-Bank
© Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck eGImpressumDatenschutzAGBBLZ: 701 633 70BIC: GENODEF1FFB