Freistellungsauftrag
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Welche Freibeträge kann ich nutzen?
Seit 1.1.2009 gelten folgende Freibeträge:
Alleinstehende: 801,00 Euro
Verheiratete: 1.602,00 Euro
Freistellungsauftrag bereits überschritten - was kann ich noch tun?
Auch wenn Sie Ihren Sparerfreibetrag bereits überschritten haben, gibt es noch Möglichkeiten, die zu versteuernden Erträge legal zu reduzieren: verschiedene Investmentfonds sind steuerlich oft sehr attraktiv. Doch eignen sich nicht alle Fonds gleich gut zur Steueroptimierung.
- Aktienfonds: Kursgewinne von Aktienfonds sind größtenteils steuerfrei, wenn der Anleger den Aktienfonds länger als ein Jahr hält
- Mischfonds: Je höher der Anteil an Aktien, desto geringer auch der zu versteuernde Anteil
Hier können Sie den aktuellen Freistellungsauftrag ausdrucken und downloaden.
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