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Freistellungsauftrag

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Zinseinkünfte sind steuerpflichtig. Die Banken sind verpflichtet, diese Steuerschuld bei Zinszahlung gleich einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen.

Mit Hilfe eines Freistellungsauftrags können Sie diese Vorauszahlung der Steuerschuld bis zur Höhe des Freibetrags vermeiden.  Einen Freistellungsauftrag können Sie jederzeit während des ganzen Jahres erteilen.
Welche Freibeträge kann ich nutzen?

Seit 1.1.2009 gelten folgende Freibeträge:

Alleinstehende: 801,00 Euro
Verheiratete: 1.602,00 Euro

Freistellungsauftrag bereits überschritten - was kann ich noch tun?

Auch wenn Sie Ihren Sparerfreibetrag bereits überschritten haben, gibt es noch Möglichkeiten, die zu versteuernden Erträge legal zu reduzieren: verschiedene Investmentfonds sind steuerlich oft sehr attraktiv. Doch eignen sich nicht alle Fonds gleich gut zur Steueroptimierung.

  • Aktienfonds: Kursgewinne von Aktienfonds sind größtenteils steuerfrei, wenn der Anleger den Aktienfonds länger als ein Jahr hält
  • Mischfonds: Je höher der Anteil an Aktien, desto geringer auch der zu versteuernde Anteil
Hier können Sie den aktuellen Freistellungsauftrag ausdrucken und downloaden.
Download Freistellungsauftrag
Gemeinsam mit unserem Partner Union Investment bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an interessanten Anlagemöglichkeiten!
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