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Wohnungsbauprämie (WoP)

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag.

  • Anspruch auf Wohnungsbauprämie (WoP) haben Bausparer bis zu einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 25.600 Euro (Alleinstehende) und 51.200 Euro (Verheiratete). Abhängig von den jeweiligen persönlichen Freibeträgen kann das Bruttoeinkommen auch höher liegen.
  • Die Prämie liegt bei 8,8 Prozent für jährliche Sparbeiträge bis 512 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. bis 1.024 Euro (bei Verheirateten). Die maximale Wohnungsbauprämie beträgt demnach für Alleinstehende 45,06 Euro sowie für Verheiratete 90,11 Euro.
  • Prämienberechtigt sind Bausparer ab 16 Jahren.

Im Übrigen: Wer Wohnungsbauprämie erhält, ist in dem Jahr, in dem die Prämie gewährt wird, und im Folgejahr automatisch von der Zinsabschlagssteuer befreit. D. h., der Bausparkasse ist kein Freistellungsauftrag zu erteilen. Diese Regelung gilt nur für Zinserträge aus dem Bausparvertrag. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der berechtigte Bausparer einen WoP-Antrag erstellt und die Bausparkasse diesen bearbeitet hat. Hiervon unberührt muss der Bausparer die Zinserträge in seiner Einkommensteuererklärung angeben.


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